An diesem Donnerstag, dem 11. Mai, bekräftigte Emmanuel Macron seinen Wunsch, die Beihilfen für Automobilhersteller mit einem hohen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Der ökologische Bonus liegt somit im Blickfeld der Regierung, die höchstwahrscheinlich die Konturen des Gesetzes überprüfen wird, um Marken zur Produktion in Frankreich zu ermutigen.
Wir hatten ihn mehrere Tage lang kommen sehen. Insbesondere in dieser Woche enthüllte Le Figaro, dass die Regierung ernsthaft darüber nachdenkt, den Anspruchszeitraum für ihren Ökobonus beim Kauf eines Elektroautos zu verkürzen. Ziel: Einstellung der Gewährung von Beihilfen zur Förderung des ökologischen Wandels an Hersteller mit einem starken CO2-Fußabdruck, insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller.
Emmanuel Macron hat dies gestern in seiner Rede zu den französischen Reindustrialisierungsprojekten endlich mit halben Worten bestätigt und damit seinen Wunsch bekräftigt, „unsere Hilfe auf das auszurichten, was gut für das Klima und für Europa ist“. Dieser Gesetzentwurf muss vorerst noch geklärt werden. Eines ist jedoch sicher: Um wieder Zugang zum Ökobonus zu erhalten, müssen ausländische Hersteller ihre Produktion in Frankreich ansiedeln.
DER ÖKOLOGISCHE BONUS FÜR TESLA UND CHINESISCHE HERSTELLER IST BALD AUS
Man kann durchaus davon ausgehen, dass die Regierung sich darauf vorbereitet, einen CO2-Score auf die Automobilindustrie anzuwenden, um deren CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus des Autos zu messen. Und von dort aus gilt es, einen Schwellenwert zu definieren, der nicht überschritten werden darf, um für den Ökobonus in Frage zu kommen. Daher „dürfen die Gelder der französischen Steuerzahler nicht dazu beitragen, die außereuropäische Industrialisierung zu beschleunigen“, betonte Emmanuel Macron.
Eine Aussage, die dezent an die Verkaufszahlen von Tesla anknüpft, die im ersten Quartal 2023 in Frankreich explodierten, nachdem der Hersteller seine Preise gesenkt hatte, um die Berechtigungsschwelle für den Umweltbonus zu unterschreiten. Zumal das Unternehmen, wie auch andere ausländische Wettbewerber, je nach den in ihrem Land geltenden Vorschriften manchmal von einer doppelten Subvention profitieren kann.