Dieser Donnerstag, der 2. März 2023, wird zweifellos in die Annalen der sozialen Netzwerke eingehen. Die Nationalversammlung hat einen Gesetzesvorschlag angenommen, der darauf abzielt, Personen unter 15 Jahren zu kontrollieren, sobald sie soziale Netzwerke nutzen möchten. Genauer gesagt müssen Plattformen die Erlaubnis der Eltern einholen, bevor sie ihnen Zugang gewähren.
Der am Donnerstag, den 2. März 2023, vorgelegte Gesetzentwurf zur Festlegung der digitalen Volljährigkeit auf 15 Jahre wurde von der Nationalversammlung angenommen. Sein Ziel ist ein doppeltes: Das Gesetz will einerseits „eine digitale Mündigkeit einführen“, wie bereits gesagt, aber auch und vor allem „Hass im Internet bekämpfen“.
Von nun an müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Einverständnis geben, wenn ihr Kind unter 15 Jahren sich in soziale Netzwerke einloggen möchte. Denn bislang gab es keinen Text, der die Anmeldung auf solchen Plattformen verbot, da das Gesetz über Informatik und Freiheiten die allgemeine digitale Mündigkeit nicht berücksichtigte.
DIE VERSAMMLUNG LEGT DIE DIGITALE MÜNDIGKEIT AUF 15 JAHRE FEST.
Soziale Netzwerke müssen bald das Alter ihrer Nutzer kontrollieren. Doch wie können die Maßnahmen dieses Gesetzes umgesetzt werden? Konkret müssen die betreffenden Plattformen sicherstellen, dass Minderjährige unter 15 Jahren ausdrücklich die Zustimmung ihrer Eltern eingeholt haben, um sich auf solchen Plattformen anzumelden. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, sieht der Vorschlag Sanktionen vor.
Wie Laurent Marcangeli, der Abgeordnete, der diesen Gesetzestext initiiert hat, erklärt, geht es nicht darum, „Anti-Social-Networking“ zu spielen. Die Maßnahme zielt vor allem darauf ab, „das Cybermobbing unter Jugendlichen zurückzudrängen“, für das soziale Netzwerke und Instant Messaging eine der Hauptvektoren sind.
Besteht die Gefahr, dass die Nutzerzahlen von sozialen Netzwerken sinken? Während die Jüngsten sich kaum für Facebook interessieren, ist dieses Gesetz für Netzwerke wie TikTok oder Instagram ein Grund zur Sorge. Je verbindlicher die Maßnahmen sind, desto eher wird die Zahl der neuen und alten Nutzer in den kommenden Monaten zurückgehen. Es sei jedoch daran erinnert, dass einige Plattformen bereits ein Mindestalter vorschreiben: Auf Snapchat, Instagram oder TikTok muss man mindestens 13 Jahre alt sein, um sich dort anzumelden. Bei WhatsApp liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
Der Vorschlag wurde in erster Lesung mit 82 zu 2 Stimmen fast einstimmig angenommen. Nun muss er jedoch dem Senat vorgelegt werden.